Nach § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG (Heilmittelwerbegesetz) ist es Apotheken grundsätzlich untersagt, Zuwendungen und sonstige Werbegaben (Waren oder Leistungen) anzubieten, anzukündigen oder zu gewähren.
Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn eine Apotheke Zahnärzten, die bei ihr einen bestimmten monatlichen Mindestumsatz erreichen, als sogenannten „Premium-Kunden“ verspricht, ohne weitere Kosten „Patientenanzeigen“, also Anzeigen, die sich an (potenzielle) Patienten richten, aufzugeben und die Zahnärzte auf diese Weise eine kostenlose Werbung erhalten.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 23.08.2011
Aktenzeichen: I-20 U 23/11
WRP 2012, 121