Ein Internetdienst, der Neuerscheinungen auf dem Buchmarkt vorstellt und Empfehlungen ausspricht und dabei auch Buchrezensionen aus Zeitungen in komprimierter Fassung (sog. Abstracts) veröffentlicht, wurde vom Verlag der betroffenen Zeitungen wegen Verletzung seiner Urheberrechte auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main stellt hierzu klar, dass bei der Beurteilung eines Urheberrechtsverstoßes jede Verarbeitung im Einzelfall dahingehend überprüft werden muss, ob sie eine zulässige freie Bearbeitung des Originaltextes oder eine unzulässige Übernahme von Formulierungen aus den Originalrezensionen darstellt.
Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 01.11.2011
Aktenzeichen: 11 U 75/06 u.a.
CR 2012, 54