Das Finanzgericht Köln hat es abgelehnt, zusammenlebenden Geschwistern dieselben erbschaftsteuerlichen Vergünstigungen wie Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern zuzubilligen. Insbesondere sah das Gericht den Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 GG) nicht verletzt, da es sich bei Geschwistern, die eine dauerhafte Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft bilden, um einen Ausnahmefall handelt. Diese Lebenssituation ist auch rechtlich nicht mit Ehen oder Lebenspartnerschaften vergleichbar.
Urteil des FG Köln vom 16.11.2011
Aktenzeichen: 9 K 3197/10
StE 2012, 105