Auch in einer nach einer Auseinandersetzung zwischen Arbeitnehmer und Vorgesetztem angespannten Atmosphäre ist von den Beteiligten ein Mindestmaß an Respekt zu erwarten. So hielt das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz die Abmahnung eines Mitarbeiters für gerechtfertigt, der nach einem Streit seinem Vorgesetzten ein „beschissenes Wochenende“ bzw. ein „Scheißwochenende“ gewünscht hatte.
Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 23.08.2011
Aktenzeichen: 3 Sa 150/11
Wirtschaftswoche Heft 5/2012, Seite 96