Nutzt ein Arbeitnehmer während eines Auslandsurlaubs unerlaubt ein vom Arbeitgeber zur Verfügung gestelltes Diensthandy und verursacht er dadurch Kosten in Höhe von über 500 Euro, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis auch ohne vorangegangene Abmahnung fristlos kündigen.
Urteil des Hessischen LAG vom 25.07.2011
Aktenzeichen: 17 Sa 153/11
Wirtschaftswoche Heft 4/2012, Seite 97