Immer wieder versuchen unseriöse Internetanbieter, Kunden mit angeblich kostenlosen Dienstleistungen (z.B. Horoskope, Mitfahrgelegenheiten, Programmdownloads etc.) in die sogenannte Abo-Falle zu locken und die Leistungen dann nachträglich mit zum Teil völlig überhöhten Gebühren in Rechnung zu stellen. Das Amtsgericht Gladbeck verneinte das Zustandekommen eines wirksamen Vertrags, wenn die angebotene Dienstleistung so gestaltet ist, dass auf der Einstiegsseite lediglich ein kleingeschriebener Hinweis auf die Entstehung von jährlichen Kosten von 96 Euro versteckt ist, der nur nach Scrollen zusammen mit dem Anmeldebutton sichtbar ist.
Urteil des AG Gladbeck vom 18.10.2011
Aktenzeichen: 12 C 267/11
JurPC Web-Dok. 3/2012