Eine Frau machte in einem Diskussionsforum des Internetanbieters Facebook ihrem Ärger über ein gerade beendetes Scheidungsverfahren und die damit verbundenen Anwaltsgebühren Luft. Unter anderem ließ sie sich zu den Bemerkungen „3.500 Euro für so ne blöde Scheidung. Frage mich, ob ein Auftragskiller nicht preiswerter wäre …“ und „eigentlich ist es auch unbezahlbar, den Herrn los zu sein“ hinreißen. Der geschiedene Ehemann fühlte sich durch die Äußerungen beleidigt und ließ seine Ex-Ehefrau über einen Rechtsanwalt auf Unterlassung und Beseitigung der Erklärungen sowie auf Erstattung der Anwaltsgebühren in Anspruch nehmen. Das Amtsgericht Bergisch-Gladbach sah in den beanstandeten Internetbeiträgen eine Ehrverletzung und verurteilte die Bloggerin zur Zahlung der Anwaltsgebühren von über 400 Euro. Für das Gericht spielte bei der Beurteilung der Beleidigungen keine Rolle, dass sie in einem geschützten Bereich von Facebook gemacht wurden.
Urteil des AG Bergisch Gladbach vom 16.06.2011
Aktenzeichen: 60 C 37/11
JurPC Web-Dok. 4/2012