Ein Elektrofachbetrieb sollte in einem Geschäfts- und Bürohaus die Stromkreise von zwei Stockwerken trennen. Durch einen Fehler kam es zu einer mehrstündigen Stromunterbrechung. Nach Behebung der Störung blieben mehrere Laborgefrierschränke unbemerkt weiterhin ohne Stromzufuhr, weil die entsprechende Verbindung im Verteilerschrank nicht funktionierte. Dadurch tauten die Gefrierschränke ab, was zum Verderb der darin befindlichen, äußerst wertvollen Chemikalien führte. Dadurch entstand ein Schaden von knapp 200.000 Euro, den der Handwerker ausgleichen sollte.
Am schuldhaften Herbeiführen der Stromunterbrechung gab es keinen Zweifel. Gleichwohl sprach das Oberlandesgericht München dem Auftraggeber nur die Hälfte des geltend gemachten Anspruchs zu. Dies wurde damit begründet, dass er es versäumt hatte, den Elektrofachbetrieb darauf hinzuweisen, dass die Stromzufuhr zu den Gefrierschränken keinesfalls längere Zeit unterbrochen werden darf, da ansonsten ein erheblicher Schaden entstehen würde. Weist der Auftraggeber den Werkunternehmer nicht auf die Gefahr eines derart ungewöhnlich hohen Schadens hin, trifft ihn ein erhebliches Mitverschulden.
Urteil des OLG München vom 10.05.2011
Aktenzeichen: 9 U 4794/10
BauR 2011, 1706
jurisPR-PrivBauR 3/2012, Anm. 4