Verweigert ein Arbeitsloser gegenüber der zuständigen Arbeitsagentur zur Prüfung seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse die Vorlage von Kontoauszügen und in der Folge auch gegenüber dem Gericht eine Schweigepflichtsentbindung für die Bank, kann der Antrag auf Arbeitslosengeld II abgelehnt werden.
Urteil des BayLSG vom 29.11.2011
Aktenzeichen: L 7 AS 881/10
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