Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat die Aufgabe, die Abgeordneten bei ihrer politischen Arbeit in Parlament und Wahlkreis durch Fachinformationen sowie Analysen und gutachterliche Stellungnahmen zu unterstützen. Inhaltlich decken die Fachbereiche des Informationsdienstes das gesamte Spektrum von Wissenschaft und Politik ab.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass jedem Bürger ein Anspruch auf Einsicht in Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zusteht. Der Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen ergibt sich aus dem Informationsfreiheitsgesetz. Die Vermittlung von Information und Wissen bildet die Grundlage für die parlamentarische Arbeit der Abgeordneten, ist aber nicht selbst parlamentarische Arbeit. Das Einsichtsrecht steht daher nicht nur Bundestagsabgeordneten und Stellen zu, die öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben ausüben. Durch das Einsichtsrecht einzelner Bürger sah das Gericht auch das urheberrechtliche Veröffentlichungsrecht des Bundestags nicht verletzt. In dem entschiedenen Fall ging es um eine Ausarbeitung mit dem Titel „Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen“.
Urteil des VG Berlin vom 01.12.2011
Aktenzeichen: VG 2 K 91.11
K&R 2012, 141