Macht ein privater Kapitalanleger im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage gegen mehrere Beklagte (z.B. Bank, Anlageberater) Schadenersatzansprüche unter dem Gesichtspunkt eines fehlerhaften Beratungsgespräches im Klageweg geltend, so ist das Gericht am Ort des Gespräches für alle Beklagten örtlich zuständig, auch wenn diese einen anderen Wohn- bzw. Firmensitz haben.
Beschluss des OLG Zweibrücken vom 01.12.2011
Aktenzeichen: 2 AR 29/11
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