Ein Vielflieger, der im Rahmen des Bonusmeilenprogramms der Lufthansa 887.000 Meilen angesammelt hatte, wehrte sich erfolgreich gegen eine Anfang 2011 vorgenommene Änderung der Prämienbedingungen, wonach seitdem durchschnittlich 15 bis 20 Prozent mehr Meilen für das Eintauschen in interkontinentale Flüge erforderlich sein sollten. Dies führte zu einem teilweisen Verlust der angesammelten Flugmeilen des Kunden.
Das Landgericht Köln räumte der Lufthansa zwar grundsätzlich das Recht ein, die Teilnahmebedingungen für ihr Bonusprogramm zu ändern, da es sich um eine freiwillige Leistung handelt. Die Änderung hätte den Kunden jedoch mit einer Vorlaufzeit von mindestens vier Monaten angekündigt werden müssen, damit sie sich hierauf einstellen und ggf. ihre Bonusmeilen in Anspruch nehmen können. Wird – wie hier – eine Änderung erst einen Monat vorher mitgeteilt, führt dies nicht zum Verlust der angesammelten Bonusmeilen.
Urteil des LG Köln vom 16.03.2012
Aktenzeichen: 32 O 317/11
Wirtschaftswoche Heft 13/2012, Seite 105