Eltern, die für ihre Kinder einen Kreditvertrag mitunterschreiben, müssen damit rechnen, von der Bank in Anspruch genommen zu werden, wenn die Kinder ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.
Ein solcher Schuldbeitritt ist nur in besonderen Ausnahmefällen, wie z. B. einer für die Bank erkennbaren krassen finanziellen Überforderung der Eltern sittenwidrig. Auch können sich diese gegenüber dem Kreditgeber nicht darauf berufen, von ihrem Kind über die Bedingungen des Darlehensvertrags getäuscht worden zu sein und die Unterschrift somit „erschlichen“ worden sei, wenn ausreichend Gelegenheit bestand, den vollen Vertragstext einzusehen und zu prüfen.
Urteil des LG Coburg vom 26.06.2007
Aktenzeichen 22 O 833/06
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