Ein dreijähriges Mädchen wurde auf einem städtischen Bolzplatz verletzt, als ein Fußballtor umkippte, nachdem sich ihr Bruder an die Latte gehängt hatte. Zuvor hatte die Kommune mehrmals vergeblich versucht, die Standfestigkeit des Tores sicherzustellen. Die Maßnahmen waren alle erfolglos, da die Befestigungen stets kurz darauf von Jugendlichen wieder entfernt wurden, um die Tore versetzen zu können. Erst nach dem Unfall ließ die Stadt die Torpfosten dauerhaft einbetonieren.
Das Oberlandesgericht kam zu dem Ergebnis, dass die Behörde angesichts der mehrmals gescheiterten Sicherheitsmaßnahmen und der trotz engmaschig durchgeführten Kontrollen schon früher für eine dauerhafte Sicherung hätte sorgen müssen. Wegen Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht musste die Stadt dem Mädchen die Behandlungskosten und ein angemessenes Schmerzensgeld bezahlen.
Urteil des OLG Schleswig vom 25.10.2011
Aktenzeichen: 11 U 71/10
RdW Heft 2/2012, Seite V