Nach der gesetzlichen Regelung der Entfernungspauschale dürfen Pendler für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eine Pauschale von 0,30 Euro pro Kilometer der einfachen Entfernung je Arbeitstag als Werbungskosten absetzen.
An dieser Pauschale ändert sich auch nichts, wenn der Arbeitnehmer (hier Theatermusiker) aus beruflichen Gründen zweimal pro Tag zu seiner Arbeitsstelle fahren muss. Das Gesetz sieht für diesen Fall keine Verdoppelung des Werbekostenabzugs vor.
Urteil des Hessischen FG vom 06.02.2012
Aktenzeichen: 4 K 3301/09
BB 2012, 606