Das Oberlandesgericht Stuttgart hat keine rechtlichen Bedenken gegen die von einem Hörbuchverlag in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verwendete Klausel, die die Verwertung und Weitergabe per Download erworbener Dateien ohne Zustimmung des Verlages verbietet. In der Beschränkung des Weitergaberechts des Erwerbers ist keine unangemessene Benachteiligung zu sehen, da dieser von vornherein davon ausgehen muss, nur eingeschränkte Rechte an dem Werk zu erlangen und keine entgeltliche Weiterverwertung betreiben zu dürfen.
Urteil des OLG Stuttgart vom 03.11.2011
Aktenzeichen: 2 U 49/11
JurPC Web-Dok. 56/2012