Vor wenigen Jahren boten Banken ihren Kreditkunden in großem Umfang sogenannte Swap-Geschäfte an. Die Modelle sahen vor, dass Kunden ihr Darlehen in eine andere Währung, wie z.B. Schweizer Franken oder Yen, tauschen. Bei einem steigenden Euro-Kurs wurden den Kunden erhebliche Spekulationsgewinne in Aussicht gestellt. Wie allseits bekannt ist, trat das Gegenteil ein. Der Euro verlor insbesondere gegenüber dem Schweizer Franken erheblich an Wert. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart lässt betroffene Bankkunden hoffen, dass sie die Verluste von den Banken ersetzt erhalten.
Ein Anlageberater ist vor der Empfehlung eines spekulativen Swap-Geschäfts gehalten, sorgfältig die Risikobereitschaft des Kunden zu ermitteln. Sofern eine Bank ihren Kunden bei zu Spekulationszwecken abgeschlossenen Zinswährungsswap-Geschäften nicht über das Chancen-Risiko-Profil des Vertrags, das Maximalrisiko und das Erfordernis eines effektiven Risikomanagements durch Überwachung des Marktwerts aufgeklärt hat, muss sie dem Kunden Schadensersatz in Höhe des erlittenen Verlustes zahlen.
Urteil des OLG Stuttgart vom 14.12.2011
Aktenzeichen: 9 U 11/11
BB 2012, 130
GWR 2012, 43