Eine Pizza, auf der sich unter dem Belag versteckt ein Metallteil befindet, ist mangelhaft. Bricht dem Kunden eines Pizzadienstes beim Biss auf das Metallteil ein Zahn ab, ist der Lieferant zum Ersatz der Behandlungskosten (hier 1.127 Euro) und zum Schadensersatz (hier 300 Euro) verpflichtet.
Urteil des AG München vom 24.10.2011
Aktenzeichen: 231 C 7215/11
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