Wer seine Einwilligung zu Filmaufnahmen für eine Fernsehdokumentation gibt, muss es nach einem Urteil des Landgerichts Berlin nicht hinnehmen, dass nach entsprechender Bearbeitung der Aufnahmen seine Person gezielt lächerlich gemacht wird. Die betroffene Person kann die Ausstrahlung des geänderten Filmmaterials unterbinden und ggf. Schadensersatz (Schmerzensgeld) wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts verlangen.
Urteil des LG Berlin vom 26.07.2012
Aktenzeichen: 27 O 14/12
jurisPR-WettbR 9/2012, Anm. 2