Hat ein gewerblicher Immobilienmakler ein zum Verkauf stehendes Objekt mittels einer Internetanzeige (hier unter „Immobilienscout24“) mit dem direkt unter der Angabe der Vermarktungsart (Kauf) und des Kaufpreises stehenden Hinweis „Provision 3,57 %“ angeboten, liegt ein wirksames Angebot zum Abschluss eines Maklervertrages vor. Dieses wird von einem Kunden angenommen, wenn auf dessen Wunsch hin die Objekt- und Verkäuferdaten bekannt gegeben werden und ein Besichtigungstermin vereinbart wird.
Ein solcher Hinweis auf die Provision lässt sich auch nicht dahingehend missverstehen, dass der Makler im Erfolgsfalle eine Provision vom Verkäufer erhält. Denn für einen Makler besteht kein Anlass, einen Käufer auf die mit einem Verkäufer vereinbarte Provisionshöhe hinzuweisen. Ein solcher Provisionshinweis kann daher nur so verstanden werden, dass der Makler die Provision beim Käufer erheben will.
Urteil des OLG Hamm vom 21.06.2012
Aktenzeichen: I-18 U 17/12
jurisPR-MietR 19/2012, Anm. 6