Lädt ein Unternehmer Geschäftspartner und leitende Angestellte im Rahmen der „Kieler Woche“ zu einem Essen auf einem gecharterten Segelschiff ein, sind die Aufwendungen hierfür ungeachtet ihrer betrieblichen Veranlassung nicht abziehbar, wenn ein Zusammenhang mit der Unterhaltung der Teilnehmer oder der Repräsentation des Unternehmens nicht ausgeschlossen werden kann.
Urteil des BFH vom 02.08.2012
Aktenzeichen: IV R 25/09
DB 2012, 2076