Ein Mitarbeiter zog in dem sozialen Netzwerk Facebook über seinen Chef und den Betrieb mit Kraftausdrücken wie „Doofmann“, „Faules Schwein“ und „Scheißhaufen“ her. Dies ließ sich der Arbeitgeber nicht gefallen und erklärte die fristlose Kündigung, die vom Arbeitsgericht Hagen auch bestätigt wurde. Da unter den 70 Freunden des Verfassers der Pamphlete über die Hälfte Kollegen waren, wertete das Gericht die Beleidigungen als „betriebsöffentlich“.
Hinweis: Im Berufungsverfahren äußerte das Landesarbeitsgericht allerdings Bedenken gegen das erstinstanzliche Urteil. Die Parteien einigten sich daraufhin auf eine Weiterbeschäftigung.
Urteil des ArbG Hagen vom 16.05.2012
Aktenzeichen: 3 Ca 2597/11
Wirtschaftswoche Heft 40/2012, Seite 96