Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht erklärte die in dem zwischen einem Verbraucher und einem gewerblichen Pfandleihunternehmen abgeschlossenen Darlehensvertrag über 10.000 Euro vereinbarte Verzinsung von jährlich 48 Prozent für sittenwidrig. Ein derartig hoher Zinssatz kann allenfalls bei der Verpfändung von Gebrauchsgegenständen, nicht aber bei einem – wie im vorliegenden Fall – durch Eintragung einer Sicherungsgrundschuld abgesicherten Darlehen gerechtfertigt sein. Das Grundbuchamt ist in einem solchen Fall berechtigt, die beantragte Eintragung der Grundschuld zugunsten des Pfandleihers ins Grundbuch abzulehnen.
Beschluss des OLG Schleswig vom 05.09.2012
Aktenzeichen: 2 W 19/12
BB 2012, 2509-2510