Einem bei einem Unfall verletzten Verkehrsteilnehmer (hier Motorradfahrer) kann ein erhöhtes Schmerzensgeld gegen den Unfallverursacher zustehen, wenn dieser die Unfallursache wider besseres Wissen vor Gericht bestritten hat. Vorliegend war der Motorradfahrer auf dem rutschigen Belag einer Fähre weggerutscht und schwer gestürzt.
Urteil des OLG Schleswig vom 05.09.2012
Aktenzeichen: 7 U 15/12
Pressemitteilung des OLG Schleswig