Eine bestehende Teilkaskoversicherung ist für einen Schaden an einem Kfz, der durch eine sich von einem Hausdach lösende Lawine verursacht wurde, nicht einstandspflichtig. Die im Rahmen der Teilkaskoversicherung versicherten Ereignisse sind in den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrversicherung (AKB) abschließend aufgeführt und daher nicht auf derartige Schadensfälle erweiterbar.
Beschluss des OLG Köln vom 28.02.2012
Aktenzeichen: I-9 U 250/11
RuS 2012, 383