Die frühere fränkische Landrätin und mittlerweile parteilose Landtagsabgeordnete Gabriele Pauli, die nicht unmaßgeblich am Sturz des ehemaligen bayrischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber beteiligt war, machte u.a. dadurch Schlagzeilen, dass sie sich von einer Illustrierten mit Latex-Handschuhen in Domina-Pose ablichten ließ. Sie wurde daraufhin von der Bild-Zeitung als „durchgeknallte Frau“ bezeichnet. Nun hat das Oberlandesgericht München diese Bezeichnung zwar als beleidigend, nicht jedoch als Schmähung gewertet und somit die Klage auf Schadensersatz in Höhe von 5.000 Euro als unbegründet abgewiesen. Die Bild-Zeitung muss jedoch die beanstandete Bezeichnung künftig unterlassen.
Urteil des OLG München vom 23.10.2012
Aktenzeichen: 8 O 5139/11
Justiz Bayern online