Ein Flugreisender ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München berechtigt, eine Reise nach Sri Lanka nach einer Unwetterwarnung des Auswärtigen Amts zu stornieren. Aufgrund der berechtigten Kündigung konnte der Urlauber den Reisepreis zurückverlangen und musste keine Stornokosten zahlen. Bei den sintflutartigen Überschwemmungen im Januar 2011 waren mehr als 40 Menschen ums Leben gekommen.
Urteil des OLG München vom 08.10.2012
Aktenzeichen: 21 U 519/12
Wirtschaftswoche Heft 42/2012, Seite 95