Gewährt eine Bank einem insolvenzreifen Unternehmen zum Zweck der Sanierung einen Kredit gegen Sicherheitsleistung (Grundschuld), ohne vorher die Sanierungsfähigkeit des vor dem Zusammenbruch stehenden Unternehmens zu prüfen, und werden dadurch Dritte über die Kreditwürdigkeit des Unternehmens getäuscht, ist der Sicherungsvertrag als nichtig anzusehen. Die Bank kann sich im Fall der trotz der Kreditvergabe kurz danach eingetretenen Insolvenz des Unternehmens dann nicht auf ihr Aussonderungsrecht aus der eingetragenen Grundschuld berufen. Ihr Zahlungsanspruch aus dem Kreditvertrag ist als einfache Insolvenzforderung zu behandeln.
Urteil des OLG Stuttgart vom 26.09.2012
Aktenzeichen: 9 U 65/12
BB 2012, 3161