Anfahren am Berg mit einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe ist erfahrungsgemäß nicht so einfach. Gerade bei oft recht steilen Ausfahrten aus Tiefgaragen müssen nachfolgende Autofahrer damit rechnen, dass der Fahrer eines vor ihnen stehenden Fahrzeugs den Motor „abwürgt“ und dabei ein Stück zurückrollt.
Das Oberlandesgericht gestand einer Autofahrerin zu, mit ihrem Fahrzeug beim Anfahren auf einer Tiefgaragenrampe mit einem Gefälle von 15 Grad einen halben Meter zurückzurollen. Damit muss ein nachfolgender Autofahrer rechnen. Fährt dieser zu knapp auf das zurückrollende Auto auf, haftet er alleine für den entstandenen Schaden.
Urteil des OLG München vom 09.08.2012
Aktenzeichen: 10 U 572/12
jurisPR-VerkR 21/2012 Anm. 1