Die Halterin eines Sport-Cabrios, das sie erst kürzlich zu einem Preis von 50.000 Euro gekauft hatte, fuhr am 60. Geburtstag ihres Partners vor dessen Arbeitsstelle vor, gratulierte ihm und übergab ihm ohne eine weitere Erklärung einen Fahrzeugschlüssel für das mit einer Schleife geschmückte Auto. Nachdem es ca. zwei Jahre später zu Streitigkeiten zwischen den Beteiligten gekommen war, nahm die Frau, die den Zweitschlüssel behalten und den Kfz-Brief weiterhin in ihrem Tresor aufbewahrt hatte, den stets in ihrer Garage abgestellten Wagen wieder an sich. Der Mann vertrat die Auffassung, seine Ex-Partnerin habe ihm den Wagen zum 60. Geburtstag geschenkt.
Der Fall landete schließlich vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht, das im Ergebnis eine wirksame Schenkung verneinte. Insbesondere der hohe Kaufpreis und der Umstand, dass die Frau den Zweitschlüssel und die Fahrzeugpapiere behalten hatte, sprachen dafür, dass dem Partner nur die dauerhafte Nutzungsmöglichkeit seines „Traumwagens“ eingeräumt werden sollte. Rechtlich ist dies als Leihe zu werten, die durch das Ende der Beziehung und die Wiederinbesitznahme des Cabrios durch die Frau aufgekündigt wurde.
Urteil des OLG Schleswig vom 22.05.2012
Aktenzeichen: 3 U 69/11
VRR 2012, 427