Lässt eine Privatperson den Erwerb einer Immobilie zu 100 Prozent durch eine Bank finanzieren, darf sie erwarten, dass die Bank die Angemessenheit des Preises vor Kreditvergabe prüft und darauf hinweist, wenn sie die Einschätzung des Kaufpreises als angemessen nicht teilt. Unterlässt das Kreditinstitut eine solche Prüfung, ist sie dem Kreditnehmer gegenüber für den Fall der sittenwidrigen Überhöhung des Kaufpreises zum Schadenersatz verpflichtet.
Urteil des OLG Dresden vom 28.06.2012
Aktenzeichen: 9 U 1758/11
MDR 2013, 47