Im Rahmen eines Zivilprozesses können nicht nur Richter, sondern auch vom Gericht bestellte Sachverständige wegen Befangenheit abgelehnt werden.
Die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen kann – so das Oberlandesgericht Koblenz – in einem Gerichtsverfahren, bei dem ein Klinikbetreiber beteiligt ist, damit begründet werden, dass der Sachverständige auf seiner Homepage ganz offensichtlich seine Patientennähe hervorhebt und massiv die kritische Distanz zu Kliniken herausstellt.
Beschluss des OLG Koblenz vom 24.01.2013
Aktenzeichen: 4 W 645/12
Pressemitteilung des OLG Koblenz