Die unbegründete Degradierung eines Arbeitnehmers wegen angeblicher Schlechtleistung kann nach Auffassung des Arbeitsgerichts Leipzig den Tatbestand des Mobbings erfüllen. Der betroffene Arbeitnehmer kann in diesem Fall die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes verlangen.
In dem entschiedenen Fall wurde einem Oberarzt vom Chefarzt untersagt, künftig Operationen durchzuführen, da angeblich mehrere operative Eingriffe schlecht verlaufen seien. Der Oberarzt sollte künftig nur noch in der Ausbildung tätig sein. Außerdem wurde ihm nahegelegt, sich einen anderen Arbeitsplatz zu suchen. Im darauffolgenden Verfahren erwies sich der Vorwurf fehlerhafter Operationen als völlig haltlos. Das Gericht sprach dem zu Unrecht degradierten Arzt ein Schmerzensgeld in Höhe des 6,5-Fachen eines Monatsgehalts, mithin 53.000 Euro, wegen Mobbings zu.
Urteil des ArbG Leipzig vom 03.04.2012
Aktenzeichen: 9 Ca 3854/11
Pressemitteilung des ArbG Leipzig