Einem Sportschützen kann die Erteilung einer Waffenbesitzkarte wegen mangelnder Zuverlässigkeit bei zwei (erheblichen) Verurteilungen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz u.a. wegen illegalen Waffenhandels auch dann verweigert werden, wenn die Taten mehr als 20 Jahre zurückliegen und die Verurteilungen wegen der Begehung einer Vielzahl anderer Straftaten noch nicht aus dem Bundeszentralregister gelöscht sind.
Beschluss des OVG Lüneburg vom 21.12.2012
Aktenzeichen: 11 LA 309/12
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