Die sogenannte Praxisgebühr wurde zum 1. Januar 2013 abgeschafft. Rechtlich hat sie jedoch für Steuererklärungen der Vorjahre noch eine Bedeutung. Der Bundesfinanzhof hat die steuerliche Anerkennung der „Praxisgebühr“ mit der Begründung abgelehnt, es handele sich dabei nicht um Beiträge zu Krankenversicherungen, sondern um eine Form der Selbstbeteiligung.
Urteil des BFH vom 18.07.2012
Aktenzeichen: X R 41/11
jurisPR-SteuerR 46/2012, Anm. 3