Der Bundesfinanzhof fordert für die Anerkennung eines gewerbesteuerlichen Verlustabzugs konsequent eine ununterbrochen bestehende Unternehmeridentität. Daher führt jede, auch noch so kurze Unterbrechung zum Verlust der steuerlichen Anerkennung. Dies gilt auch, wenn z.B. durch Übertragung eines Kommanditanteils die Unterbrechung der Unternehmereigenschaft nur für eine „logische Sekunde“ eingetreten ist.
Urteil des BFH vom 11.10.2012
Aktenzeichen: IV R 3/09
DB 2013, 32
DStR 2013, 27