Wurden in dem Angebot eines Küchenmöbelherstellers der Materialaufwand und der Zeitaufwand für die Fertigung der Möbel aufgeführt, und hat sich der Hersteller verpflichtet, die Möbel gegen Vergütung bei dem Kunden aufzustellen und zu montieren, kann dieser davon ausgehen, dass die Verlade- und Transportkosten im Montagepreis enthalten sind.
Urteil des OLG Zweibrücken vom 12.07.2007
Aktenzeichen: 4 U 156/06
IBR 2008, 139