Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) müssen Passagiere eines Flugs mit Anschlussflügen mit einem Betrag in Höhe von bis zu 600 Euro entschädigt werden, wenn ihr Flug am Endziel mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr ankommt. Dies gilt auch dann, wenn die Verspätung zum Zeitpunkt des Abflugs weniger als drei Stunden beträgt. Entscheidend ist, dass der Reisende sein Endziel mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr gegenüber der planmäßigen Ankunftszeit erreicht.
In dem entschiedenen Fall hatte ein Fluggast bei derselben Airline einen Flug von Bremen (Deutschland) über Paris (Frankreich) und São Paulo (Brasilien) nach Asunción (Paraguay) gebucht. Bereits der Abflug nach Paris hatte sich um fast zweieinhalb Stunden verschoben. Dadurch verpasste der Reisende seine Anschlussflüge in Paris und São Paulo, wodurch er erst mit elfstündiger Verspätung am Zielort ankam.
Urteil des EuGH vom 26.02.2013
Aktenzeichen: C-11/11
Pressemitteilung des EuGH