Ein wegen eines Notfalls im Tierheim verwahrter Hund darf nicht ohne Vorankündigung „amtlich“ veräußert werden, nur weil der Tierhalter für rund zwei Monate stationär in ein Krankenhaus aufgenommen wird. Der Verkauf kann im gerichtlichen Eilverfahren untersagt werden.
Urteil des VG Berlin vom 19.02.2013
Aktenzeichen: VG 24 L 25.13
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