Veranstalter von Theater- und Opernaufführungen dürfen ein generelles Fotografierverbot während der Aufführungen aussprechen. Ein Recht, Fotos von einer Opernaufführung zu machen, kann nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen auch weder aus dem presserechtlichen Auskunftsanspruch noch aus der grundrechtlich geschützten Presse- und Informationsfreiheit hergeleitet werden. Für das Gericht ist es zulässig, Journalisten denselben Verhaltensregeln zu unterwerfen, die die Oper im Interesse einer ungestörten Aufführung und mit Rücksicht auf berechtigte Belange der Darsteller jedem anderen Besucher abverlangt.
Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 13.03.2013
Aktenzeichen: 5 A 1293/11
Pressemitteilung des OVG Nordrhein-Westfalen