Wurde das Arbeitsverhältnis durch einen vom Arbeitgeber veranlassten Aufhebungsvertrag beendet, kann der ausgeschiedene Arbeitnehmer nicht verlangen, dass in sein qualifiziertes Arbeitszeugnis die Formulierung, das Arbeitsverhältnis habe auf seinen Wunsch hin geendet, aufgenommen wird.
Urteil des LAG Mainz vom 02.07.2012
Aktenzeichen: 5 Sa 186/12
jurisPR-ArbR 14/2013, Anm. 4