Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg fällt die Verwendung der Internetanwendung „Google Maps“ im Rahmen der Kontrolle von Fahrgeldabrechnungen eines Arbeitnehmers nicht unter den Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.
Beschluss des LAG Hamburg vom 02.05.2012
Aktenzeichen: H 6 TaBV 103/11
AuA 2012, 675
jurisPR-ArbR 10/2013, Anm. 2