Haftungsfragen beim illegalen Download von Musik- oder Videodateien sind nun auch bei Wohngemeinschaften (WGs) angekommen, die sich mittlerweile nicht nur unter Studenten zunehmender Beliebtheit erfreuen. Wird der einzige Festnetzanschluss der WG für illegale Downloads benutzt, kann der Anschlussinhaber nicht ohne Weiteres hierfür haftbar gemacht werden, wenn er nachweist, den Rechtsverstoß nicht selbst begangen zu haben. Anders als Eltern gegenüber ihren Kindern ist er nach Auffassung des Landgerichts Köln nicht verpflichtet, seine Mitbewohner über die Risiken illegaler Downloads aufzuklären. Nur wenn ein konkreter Verdacht besteht, treffen ihn insoweit Prüf- und Kontrollpflichten.
Urteil des LG Köln vom 14.03.2013
Aktenzeichen: 14 O 320/12
Pressemitteilung des LG Köln