Dem Sitzkomfort eines Flugeisenden kommt bei einem Langstreckenflug (hier: nach Mauritius) eine erhebliche Bedeutung zu. So rechtfertigt ein defekter Sitzplatz (nicht ausfahrbarer Sitz) in der Comfort Class (Aufpreis 1.500 Euro) eine Minderungsquote von 50 Prozent für den An- und Abreisetag errechnet aus dem vom Gesamtreisepreis ermittelten Tagesreisepreis.
Urteil des LG Frankfurt vom 30.07.2012
Aktenzeichen: 2-24 O 31/12
RRa 2012, 221