Wer Schadensersatzansprüche in beträchtlicher Höhe gerichtlich geltend machen will, sollte sich über die erheblichen finanziellen Auswirkungen im Fall des Unterliegens im Klaren sein. Dies zeigt ein vom Oberlandesgericht Hamm entschiedener Fall:
Im Rahmen eines Strafverfahrens wurde in einem Schrank unter einem Koffer in der Wohnung eines Zeugen ein Gemälde aufgefunden und sodann beschlagnahmt. Nach Beendigung des Strafverfahrens war das Bild bei der Staatsanwaltschaft nicht mehr auffindbar und konnte daher nicht zurückgegeben werden. Der Eigentümer behauptete, dass es sich bei dem Bild um ein Original des französischen Malers Renoir mit einem Wert von 32 Mio. Euro gehandelt habe und verlangte vom Land Nordrhein-Westfalen in dieser Höhe Schadensersatz. Im Prozess stellte sich heraus, dass das verschwundene Bild ein wertloser Nachdruck war. Folge der unbedachten Klage war, dass der Kläger nun die immensen Verfahrenskosten in Höhe von 1,8 Mio. Euro tragen muss.
Urteil des OLG Hamm vom 06.03.2013
Aktenzeichen: 11 U 114/11
Wirtschaftswoche Heft 11/2013, Seite 105