Betriebsratsmitglieder haben grundsätzlich Anspruch auf Freistellung und Kostenerstattung für Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen im Rahmen ihrer Betriebsratstätigkeit. Eine Schulungsveranstaltung für Betriebsratsmitglieder zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in einem fleischverarbeitenden Betrieb ist in der Regel eine Fortbildungsmaßnahme, die für die Arbeit des Betriebsrats i.S.d. § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG erforderlich ist.
Kann im Streitfall eine gerichtliche Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren über den Anspruch des Betriebsrats bis zum Seminartermin nicht mehr herbeigeführt werden, kann das Arbeitsgericht auf Antrag im Wege einer einstweiligen Verfügung nach einer summarischen Prüfung über den Rechtsanspruch entscheiden.
Beschluss des ArbG Bamberg vom 05.11.2012
Aktenzeichen: 2 BVGa 3/12 (nicht rechtskräftig)
jurisPR-ArbR 16/2013, Anm. 4