Das Oberlandesgericht Bamberg weist darauf hin, dass auch eine wiederholte verbotswidrige Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons im Einzelfall die Anordnung eines einmonatigen Fahrverbots wegen einer beharrlichen Pflichtenverletzung rechtfertigen kann. Allerdings reichten insgesamt sieben Eintragungen im Verkehrsregister, wobei drei Verkehrsverstöße das unerlaubte Telefonieren während der Fahrt betrafen, wegen des langen Zeitraums von viereinhalb Jahren nicht dazu aus, von einer beharrlichen Pflichtenverletzung des Autofahrers auszugehen.
Beschluss des OLG Bamberg vom 23.11.2012
Aktenzeichen: 3 Ss OWi 1576/12
DAR 2013, 213
Verkehrsrecht aktuell 2013, 67