In der Praxis werden nach Verkehrsunfällen am häufigsten Verletzungen an der Halswirbelsäule (HWS-Schleudertrauma) geltend gemacht. Dementsprechend zurückhaltend sind mittlerweile Haftpflichtversicherungen bei Schmerzensgeldzahlungen. In begründeten Fällen sind gleichwohl erhebliche Entschädigungszahlungen gerechtfertigt. So hat das Amtsgericht München einem Unfallverletzten bei einer erheblichen Dauer und Heftigkeit von unfallbedingten Schmerzen und einer über Wochen gehenden Arbeitsunfähigkeit ein Schmerzensgeld von 2.000 Euro zugesprochen.
Urteil des AG München vom 29.01.2013
Aktenzeichen: 332 C 21014/12
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