Ein Unternehmen ist nach § 5 TMG (Telemediengesetz) verpflichtet, auf seiner Homepage insbesondere die im Handelsregister eingetragene Firma, ein vertretungsberechtigtes Organ, die Handelsregisternummer, das Handelsregistergericht, die korrekte ladungsfähige Anschrift sowie die Telefon- und ggf. Faxnummer anzugeben (Impressum).
Dies gilt nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin auch für Internetseiten bei Google-plus, wenn die Seiten geschäftlich genutzt werden.
Beschluss des LG Berlin vom 28.03.2013
Aktenzeichen: 16 O 154/13
JurPC Web-Dok. 102/2013