Nach der sogenannten Ein-Prozent-Regel wird der zu versteuernde geldwerte Vorteil für die Privatnutzung eines Geschäftswagens mit einem Prozent der Anschaffungskosten des Pkws angesetzt. Die oftmals nachteilige Pauschalregelung kann durch regelmäßiges Führen eines Fahrtenbuchs, in dem alle privaten Fahrten aufzulisten sind, vermieden werden.
Wurde einem Mitarbeiter (hier: Sohn des Firmeninhabers) ein bestimmtes Firmenfahrzeug zugewiesen, kann die Finanzbehörde trotz eines vom Arbeitgeber ausgesprochenen, formellen Nutzungsverbots für Privatfahrten von einer privaten Nutzung ausgehen, wenn es Anzeichen gibt, dass das Verbot nur zum Schein ausgesprochen wurde und die tatsächliche Nutzung des Firmenfahrzeugs nicht hinreichend kontrolliert wird.
Urteil des FG Düsseldorf vom 11.04.2013
Aktenzeichen: 11 K 2935/11 E
Wirtschaftswoche Heft 26/2013, Seite 99